BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

BAG Digitales und Medien

Beschlüsse der Bundesarbeitsgemeinschaft

Für eine grundrechtswahrende, evidenzbasierte und plattformkritische Politik

Positionspapier: Kein Social-Media-Verbot für Jugendliche

16.04.26 –

PDF unten

Echte Sorgen – falsche Antworten!

Die Bundesarbeitsgemeinschaft Digitales und Medien von Bündnis 90/Die Grünen versteht und teilt die Sorgen um psychische Belastungen, traumatisierende Inhalte und die suchtfördernden Mechanismen auf den Plattformen. Wir fordern entschlossenes politisches Handeln. Die im Digital Service Act (DSA) verankerten Lösungen für diese Probleme müssen jetzt umgesetzt werden, anstatt Diskussionen über Scheinlösungen zu führen, welche an den eigentlichen Problemen vorbeigehen.

Ein pauschales Social-Media-Verbot für Minderjährige ist eine solche Scheinlösung. Es greift unverhältnismäßig in Grundrechte ein, entlässt Tech-Konzerne aus ihrer Verantwortung und ignoriert die Bedeutung digitaler Teilhabe. Wir setzen stattdessen auf wirkungsvolle, grundrechtskonforme Instrumente.

Die Debatte ist geprägt von 'Moral Panic': Gesellschaftlich echte und berechtigte Sorgen werden so verstärkt und medial zugespitzt, dass übereilte, symbolpolitische Maßnahmen attraktiv erscheinen.

 

I. Listen to the Science! Was die Wissenschaft belegt und was nicht!

Das zentrale Problem der gegenwärtigen Debatte: Viele der steilen Thesen, auf die sich Forderungen nach einem Verbot stützen, sind wissenschaftlich nicht belegt. Wer als Partei die Kassenfinanzierung der Homöopathie aus seiner Programmatik gestrichen hat, weil die Wirksamkeit nicht belegt ist, darf keine evidenzlose Verbotspolitik in Bezug auf Social Media betreiben.

Ungeklärte Kausalität: Meta-Analysen zeigen nur geringe oder inkonsistente Zusammenhänge zwischen Social-Media-Nutzung und mentaler Gesundheit. Kausalitäten sind methodisch weitgehend ungeklärt; oft bedingt eine psychische Vorbelastung die Nutzung, nicht umgekehrt.1

Personenspezifische Wirkungen: Hinsichtlich der Social Media Nutzung zeigen 26 % der Jugendlichen einen positiven, 28 % einen negativen, 45 % keinen Zusammenhang mit dem Wohlbefinden. Pauschale Aussagen sind daher wissenschaftlich nicht haltbar.2

Jugendliche profitieren aktiv: Belegt sind hingegen Potenziale für soziale Verbundenheit, Identitätsentwicklung, politische Teilhabe, Peer-Lernen sowie Netzwerkaufbau für LGBTQ+ und andere marginalisierte Gruppen. 3

Es ist daher kein Zufall, dass die Heritage Foundation, der rechtskonservative Thinktank hinter Project 2025, in den USA zu den lautstärksten Treibern von Social-Media-Alterssperren gehört. Eine Organisation, die LGBTQ+-Rechte systematisch bekämpft, fordert Maßnahmen, die nachweislich genau jene Jugendlichen treffen, für die soziale Medien oft der einzige sichere Kommunikationsraum sind.  4

Forderungen der BAG:
 

  • Keine Verbotspolitik ohne robuste, kausale Evidenzbasis

  • Einführung gesetzlicher Verpflichtungen für Plattformbetreiber zur Öffnung ihrer Daten für unabhängige wissenschaftliche Forschung (via API-Zugang, analog Art. 40 DSA)

  • Verstärkte Forschungsförderung, insbesondere für die bislang vernachlässigte Altersgruppe unter 10 Jahren.
     


 

II. Grundrechte und UN-Kinderrechte nicht entwerten!

Rechtlich ist ein pauschales Social-Media-Verbot unhaltbar. Es verletzt die Informations- und Meinungsfreiheit (Art. 5 Abs. 1 GG), die für Jugendliche elementar ist: Über ein Drittel der Gen Z nutzt soziale Medien als Hauptnachrichtenquelle, mehr als die Hälfte der Gen-Z nutzen Social Media als Infoquelle wöchentlich. 5Der zur Kontrolle nötige Identifikationszwang gefährdet zudem die informationelle Selbstbestimmung (Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG) und schafft Datenschutzrisiken für alle Altersgruppen.6

Völkerrechtlich widerspricht ein Verbot der UN-Kinderrechtskonvention (Art. 17), die das Recht auf digitalen Zugang schützt. Wie die Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz (BzKJ) betont, ist ein Totalverbot unverhältnismäßig und greift zu weit in die digitale Teilhabe ein.7 Zudem führt eine Politik über die Köpfe Jugendlicher hinweg – ähnlich wie bei der Wehrdienstdebatte – zu einem massiven Vertrauensverlust in demokratische Prozesse. Wer Betroffene ausschließt, schwächt das Fundament unserer Demokratie.

Forderungen der BAG:
 

  • Klare Absage an jedes Regulierungsmodell, welches das verfassungsrechtliche Verhältnismäßigkeitsprinzip verletzt

  • Positionen der Grünen Jugend innerhalb der Partei nicht übergehen 8


 

III. Plattformen müssen sicher für alle Nutzer*innen sein!

Wissenschaftlich belegt ist: Nicht die Nutzung sozialer Medien an sich ist das Problem, sondern bewusst gewählte Design-Entscheidungen der Plattformen: endloses Scrollen, Push-Nachrichten, Gamifizierung, die auf maximale Aufmerksamkeitsbindung ausgelegt sind und nachweislich allen Altersgruppen schaden, von 18 bis 909. Statt pauschaler Verbote brauchen wir eine sichere Plattformarchitektur – analog zu Airbags und Sicherheitsgurten im Straßenverkehr. Reine Altersverbote ohne Architektur-Regulierung schützen eher Tech-Konzerne als Jugendliche, da sie Scheinlösungen suggerieren, während suchtfördernde Algorithmen für alle bestehen bleiben.

Statt neuer, kaum durchsetzbarer Verbote muss der Digital Services Act (DSA) konsequent angewendet werden! 

Er bietet bereits heute Instrumente für den Jugendschutz (Art. 28 DSA), die jedoch ungenügend durchgesetzt werden. Ein Social-Media-Verbot ist kein politischer Fortschritt, sondern ein Eingeständnis des Scheiterns: der Staat reguliert die Nutzer*innen, weil er die Plattformen nicht regulieren kann oder will.

Beispiele wie Australien zeigen zudem: Verbote werden umgangen und führen zu einer gefährlichen Überwachungsspirale inklusive VPN-Verboten und massiven Datenschutzrisiken für die gesamte Gesellschaft.

Forderungen der BAG:
 

  • Konsequente DSA-Durchsetzung: Striktes Verbot suchterzeugender Dark Patterns, manipulativer Algorithmen und radikalisierender Inhalte durch konsequente Anwendung von Art. 28 DSA.

  • Schutzstandards für alle: Ausweitung bewährter Funktionen wie Opt-In-Regelungen, Grayscaling und NSFW-Filter auf alle Nutzer*innen.

  • Algorithmen als Opt-In: Deaktivierung algorithmisch kuratierter Feeds als Standard (Default); Aktivierung nur durch ausdrückliche Einwilligung.

  • Gleiche Regeln für alle: Verzicht auf regulatorische Ausnahmen für Plattformen basierend auf deren Marktanteilen.

  • Haftung & Infrastruktur: Plattformen bei strafbaren Inhalten stärker in die Pflicht nehmen sowie Providerprivileg und wirtschaftliche Trennung von Inhalt und Infrastruktur prüfen.

  • Finanzierung & Forschung: Einführung einer Digitalsteuer oder Werbeumlage zur Medienkompetenzförderung sowie verpflichtender API-Zugang für die Forschung.

  • Alternative Angebote: Förderung europäischer, gemeinwohlorientierter Social Media Alternativen und gezielte Verbesserung kindgerechter Versionen bestehender Social Media Dienste.

  • Freiheit der Outlink-Gestaltung: Plattformen dürfen externe Verlinkungen nicht algorithmisch benachteiligen


 

IV. Gesellschaftliche Resilienz stärken, statt Verbots-Orgien!

Die psychische Belastung Jugendlicher resultiert nicht allein aus der Social-Media-Nutzung, sondern maßgeblich aus Faktoren wie Klimaangst, Pandemiefolgen und wirtschaftlicher Unsicherheit.10 Zudem ist es widersprüchlich, Plattformverbote zu fordern, während gleichzeitig die Mittel für die psychische Gesundheitsversorgung gekürzt werden.

Echte Resilienz entsteht nicht durch Verbote, sondern durch Medienkompetenz: Die Fähigkeit, Algorithmen zu durchschauen und souverän mit Desinformation umzugehen, muss als Querschnittsaufgabe strukturell in Schulen, der Lehrkräfteausbildung und der Jugendarbeit verankert werden - finanziert durch eine Digitalabgabe.

Forderungen der BAG:

 

  • Bildung verankern: Medienkompetenz als fächerübergreifendes Querschnittsthema in Schulen sowie strukturell in der Lehrkräfteaus- und fortbildung etablieren.

  • Vielfalt fördern: Ausbau niedrigschwelliger Bildungsangebote für Erwachsene und spezifische Programme für Mädchen, FLINTA* sowie LGBTQI*-Jugendliche.

  • Unabhängigkeit & Qualität: Sicherstellung herstellerunabhängiger, nicht-kommerzieller Bildung und Monetarisierung etwa für Gesundheitsinhalte oder Bildungscontent an redaktionelle Qualitätsstandards knüpfen

  • Finanzierung & Weitblick: Einrichtung eines Nationalen Fonds aus Onlinewerbesteuern großer Plattformen und Förderung der Medienkompetenz als gesamtgesellschaftliche Aufgabe für alle Altersgruppen.

  • Digitales Ehrenamt stärken! Durch Rechtliche Anerkennung, Anpassung steuerlicher Rahmenbedingungen und Thematisierung im gesellschaftlichen Diskurs.


 

V. Altersgrenzen-Kuddelmuddel beseitigen – kohärenten Rahmen schaffen!

In Deutschland und Europa existieren derzeit eine Vielzahl unterschiedlicher, teils widersprüchlicher Altersgrenzen für die Nutzung digitaler Dienste: in den AGBs der Plattformen, im nationalen Jugendmedienschutz, im Datenschutzrecht (Art. 8 DSGVO) und in Diskussionen um neue gesetzliche Verbote. Diese Fragmentierung schafft Verwirrung bei Jugendlichen, Eltern und Anbietern gleichermaßen.

Die BAG fordert eine kohärente, europaweite Regelung, die bestehende Widersprüche bereinigt und durchsetzbar ist. Eine solche Regelung kann – wie auch die Leopoldina und das Autorinnenpapier von Schäffer/Geese11 nahelegen – am sinnvollsten auf europäischer Ebene im Rahmen des Digital Fairness Act (DFA, angekündigt für Ende 2026) verankert werden.

Forderungen der BAG:
 

  • Keine unilaterale nationale Altersgrenzen-Politik ohne belastbare Rechtslage: Die vollharmonisierende Wirkung des DSA muss beachtet werden

  • Definition des Begriffs "altersgerecht" auf europäischer Ebene verbindlich festlegen


 

Fazit: Ja zum Schutz – Nein zum Verbot!

Die BAG fordert die Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen auf, sich klar gegen ein pauschales Social-Media-Verbot für Minderjährige zu positionieren und stattdessen eine Politik zu verfolgen, die:

  • Grundrechte wahrt und die UN-Kinderrechtskonvention ernst nimmt

  • Plattformbetreiber konsequent in die Verantwortung nimmt

  • Den DSA vollständig und entschlossen durchsetzt

  • Medienkompetenz als gesamtgesellschaftliche Aufgabe und Bürger*innenrecht versteht

  • Auf belastbarer Forschung beruht und diese aktiv fördert

  • Europäisch koordiniert und kohärent ist

Die Sorgen um das Wohlergehen von Kindern und Jugendlichen in digitalen Räumen sind berechtigt und notwendig. Aber die Antwort auf diese Sorgen darf nicht darin bestehen, Jugendliche aus demokratischen Räumen auszusperren, Grundrechte einzuschränken. Sollte eine Altersverifikation in spezifischen Hochrisikobereichen – außerhalb des Social Media Regulierungskontextes – rechtlich absolut unumgänglich sein, stellt die EUDI-Wallet dank Zero-Knowledge-Proofs und Selective Disclosure technisch die datenschutzfreundlichste verfügbare Option dar. Sie bestätigt ein Attribut wie „über 18", ohne Klardaten oder Identität gegenüber dem Anbieter offenzulegen. Dennoch bleibt eine solche Infrastruktur für uns eine reine Ultima Ratio. Auch eine datenschutzfreundlich gestaltete Technik darf nicht darüber hinwegtäuschen, dass hiermit eine flächendeckende Kontrollinfrastruktur legitimiert wird. Wir lehnen es ab, dass der Zugang zum digitalen öffentlichen Raum schleichend an Identitätsnachweise gekoppelt wird. Ein solcher „digitaler Türsteher“ gefährdet die offene Architektur des Internets, die Freiheit und Grundrechte aller Bürger*innen und schafft neue Abhängigkeiten.

Für uns ist klar: Die Freiheit des Netzes basiert auf der Möglichkeit, sich ohne staatliche oder private Vorab-Kontrolle zu bewegen. Unser Ziel bleibt ein digitales Ökosystem, das durch kluge Regulierung und sichere Voreinstellungen schützt – und nicht durch die Normalisierung von Identitätszwang.

Wir brauchen strukturelle Lösungen, keine Verbotssymbolik!

1 Odgers, C. L. The great rewiring: is social media really behind an epidemic of teenage mental illness? Nature https://doi.org/10.1038/d41586-024-00902-2 (2024). Valkenburg et al. (2022) – Umbrella Review: Social Media & Wohlbefinden https://www.sciencedirect.com/science/article/pii/S2352250X21002463

2 Beyens, I., Pouwels, J. L., van Driel, I. I., Keijsers, L., & Valkenburg, P. M. (2024). Social media use and adolescents’ well-being: Developing a typology of person-specific effect patterns. Communication Research51(6), 691–716. https://doi.org/10.1177/00936502211038196

3 Bond, Bradley & Miller, Brandon. (2024). YouTube as my space: The relationships between YouTube, social connectedness, and (collective) self-esteem among LGBTQ individuals. New Media & Society. 26. 513-533. 10.1177/14614448211061830. / Frison, Eline & Bastin, Margot & Bijttebier, Patricia & Eggermont, Steven. (2018). Helpful or Harmful? The Different Relationships Between Private Facebook Interactions and Adolescents’ Depressive Symptoms. Media Psychology. 22. 1-29. 10.1080/15213269.2018.1429933. /

4 On the Heritage Foundation https://www.theguardian.com/commentisfree/2026/mar/02/ban-children-social-media-biometic-data-surveilled /https://www.heritage.org/big-tech/commentary/parents-big-tech-we-want-our-children-back

5 Feierabend, S. et al. (2024a/2024b) – JIM-Studie 2024, Medienpädagogischer Forschungsverbund Südwest (mpfs), Stuttgart. https://www.mpfs.de/studien/jim-studie/

6 Open letter on the position of security and privacy scientists and researchers on Age assurance https://csa-scientist-open-letter.org/ageverif-Feb2026

7 Sebastian Gutknecht, Direktor der Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz (BzKJ), Dezember 2024 https://www.bzkj.de/bzkj/service/alle-meldungen/debatte-um-social-media-verbot-junge-menschen-haben-ein-recht-auf-digitale-teilhabe-251386

8 GJ Statement: https://www.instagram.com/p/DVJVNXKDMUX/ | FAZ: https://www.faz.net/aktuell/politik/inland/spd-fordert-verbot-von-sozialen-medien-fuer-kinder-unter-14-jahren-110838482.html

9 https://netzpolitik.org/2026/grosse-ard-doku-achtung-datenhandel-lebensgefahr/

10 Candice Odgers (2024), Nature, 628(8006), 29–30 https://doi.org/10.1038/d41586-024-00902-2

11 https://alexandrageese.eu/hass-und-radikalisierung-auf-plattformen-stoppen/

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