Beschluss zum Reformstaatsvertrag

26.10.24 –

Die BAG Digitales und Medien fasst auf ihrer Sitzung am 26.10.2024 in Berlin folgenden Beschluss:

  1. Entpolitisierung der Beitragsfinanzierung, um die Unabhängigkeit des Rundfunks zu sichern

    1. Das verfassungsrechtlich mehrfach überprüfte Verfahren zur Festlegung des Beitrags muss zeitnah begonnen werden, um die Beitragsperiode ab dem 01.01.2025 zu gewährleisten.

    2. Es muss ein Kostenplan der Einzelangebote bis zum 01.01.2027 erarbeitet werden, die im "Körbemodell" zusammengefasst zu finden sind.

    3. Ein klares Bekenntnis zu den Öffentlich-Rechtlichen und seinen Informationsangeboten (70% der Bevölkerung erachten diese Informationen als wichtig) mit einem zeitnahen Abschluss eines Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrags sowie eine sofortige Entpolitisierung des Beitragsfestsetzungsverfahrens, bspw. durch ein Index-Modell.

    4. Die Kosten der Befreiung vom Rundfunkbeitrag sollen, wie vom KEF-Sonderbericht vorgeschlagen, nicht mehr aus den Rundfunkbeiträgen sondern aus staatlichen Haushalten finanziert werden.

    5. Es soll geprüft werden, inwiefern eine soziale Staffelung des Rundfunkbeitrags ermöglicht werden kann – ohne, dass wieder weitgehende Prüfungen, wie bei der früheren GEZ-Befreiung, vorgenommen werden müssen.
       

  2. Europäische Medienkooperation, die die vielfältige kulturelle Identität in Deutschland vertritt und sichert

    1. Ablehnung der Zusammenlegung von 3sat und ARTE, da dies den öffentlichen Auftrag der Sender gefährdet. Spezifisch deutschsprachige grenzüberschreitende kulturelle Identität wird von 3sat vertreten, während ARTE die europäische grenzüberschreitende kulturelle Identität vertritt.

    2. Untertitel in relevanten Sprachen, die in der Bundesrepublik als Muttersprachler*innen vertreten sind (z.B. vier Millionen türkische Muttersprachler*innen / vier Millionen russische Muttersprachler*innen) sowie in Englisch, um das öffentlich-rechtliche Medienangebot der Bundesrepublik für Neu-Zugewanderte zugänglich zu machen und ihnen das Ankommen zu erleichtern. Das muss in der Finanzierung berücksichtigt werden.

    3. Der Auftrag fordert Angebote für Minderheiten und sehr kleine Zielgruppen, die sich bei einer kommerziellen Ausrichtung nicht durchsetzen können. Solche Angebote dürfen unter Achtung der Gemeinwohlorientierung nicht verschwinden und müssen gestärkt werden (darunter auch Angebote für junge Zielgruppen von jungen Journalist*innen, die oft als Audio-Angebot vertreten sind.)
       

  3.  Stärkung der medialen Infrastruktur und Medienpluralität
    1. Faire Wettbewerbsbedingungen müssen durch umsetzbare und eindeutige Vorgaben geschaffen werden, um Rechtsstreitigkeiten zwischen Sendern und Verlagen zu verhindern. Um die Presseähnlichkeit zu verhindern fordern wir eine klare, maschinell auswertbare und überprüfbare Regelung. Das wäre beispielsweise eine festgelegte Zeichenzahl (Vorteile: Eindeutigkeit, geringe Kosten für die Schulung von Personal, und der Schutz der Produkte der Verleger).
       

  4. Modernisierung und Entbürokratisierung der Rundfunkstrukturen

    1. Wir fordern einen klaren Ausstiegsplan aus der UKW-Verbreitung, um mit der verbindlichen Beendigung des Simulcasts (Simultanübertragung desselben Inhalts über mehrere Rundfunkwege) Kosten zu sparen (laut KEF 100 Millionen Euro) und die Energieeffizienz zu steigern.

    2. Der Bürokratieabbau muss zum Wohle der Programmqualität deutlich im Reformstaatsvertrag festgeschrieben werden: Eine deutliche Verschlankung der bürokratischen Prozesse innerhalb der Rundfunkstruktur durch Reduktion von Doppelstrukturen, flachere Hierarchien, weniger Verwaltungspflichten, Schaffung klarer Zuständigkeiten im Bereich Kooperation sowie verringerte Komplexität im Personalbereich.


 

Berlin, 26.10.2024

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